01 августа / 2023

Über E-Visa für ausländische Staatsbürger

Gemäß dem Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation werden ab dem 01. August 2023 einheitliche digitale Visa an ausländische Staatsbürger ausgestellt, die im gesamten Hoheitsgebiet der Russischen Föderation gültig sein werden. Dabei bleibt die aktuelle Länderliste der 52 Staaten, an dessen Bürger solche Visa ausgestellt werden, erhalten und wird erweitert. Künftig werden Vietnam, Kambodscha und Myanmar auf die o.g. Liste, die durch die Verordnung №2571-p der Regierung der Russischen Föderation vom 06 Oktober 2020 in Kraft gesetzt wurde, zusätzlich aufgenommen.

E-Visa werden auf Antrag ausländischer Staatsbürger ausgestellt, die online auf der dafür speziell eingerichteten Webseite des russischen Außenministeriums https://electronic-visa.kdmid.ru auszufüllen sind. Eine mobile App ist dafür auch auf dieser Webseite zum Download verfügbar.

Ein Online-Antrag muss spätestens 4 Tage vor der geplanten Einreise in die Russische Föderation eingereicht werden. Dem Antrag soll ein Passfoto des Antragstellers in digitaler Form und der Scan der ersten Seite des Reisepasses – die Datenkarte – mit maschinenlesbarer Zone beigefügt werden. Für die Erteilung des E-Visums werden keine weiteren Unterlagen benötigt.

Das Visum ist laut geltender Gesetzgebung der Russischen Föderation gebührenpflichtig.

Das E-Visum ermöglicht eine einmalige Einreise in die Russische Föderation und darf zu privaten, geschäftlichen, touristischen Zwecken, für die Teilnahme an wissenschaftlichen, kulturellen, gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen, sportlichen Veranstaltungen sowie zwecks der Aufrechterhaltung entsprechender Kontakte benutzt werden.

Das E-Visum ist 60 Tage lang nach Ausstellungsdatum gültig und kann für einen Aufenthalt von maximal 16 Tagen binnen dieser Frist beantragt werden.

Einheitliche E-Visa sind für die Einreise nach und die Ausreise aus der Russischen Föderation auf dem Flug-, Land-, und Wasserweg sowie ohne Transportmittel durch aktuell 92 Grenzübergänge gültig, deren Liste durch die Verordnung №2741-p der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Oktober 2020 genehmigt wurde.

Transportunternehmen haben die Möglichkeit das Vorhandensein eines E-Visums über die speziell eingerichtete Homepage des russischen Außenministeriums unter der Adresse https://evisacheck.kdmid.ru abzurufen. Eine entsprechende Anleitung ist in russischer und englischer Sprache auf der Webseite verfügbar.