Am 15. Mai 1961 fand die offizielle Eröffnung des Konsulats der UdSSR in Salzburg statt, das im Jahr 1972 zum Generalkonsulat aufgewertet wurde. Seit 1992 ist es das Generalkonsulat der Russischen Föderation.
Zum Amtsbereich des Generalkonsulats gehören die Bundesländer Oberösterreich, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg.
Generalkonsul - Ivan Khotulev.
Konsularische Befugnisse in Bezug auf Fremde (Nicht-RF-BürgerInnen)
- Ausstellung von Visa nach Russland für BürgerInnen fremder Staaten und Staatenlose;
- Einbürgerung und Beurkundung der russischen Staatsangehörigkeit für Kinder aus russisch-österreichischen Ehen, Ausbürgerung von russischen Adoptivkindern (auf Antrag);
- Konsularische Anmeldung der von österreichischen Staatsangehörigen adoptierten russischen Kindern;
- Notarielle Amtshandlungen, insbesondere Beglaubigung von Übersetzungen russisch-deutsch und deutsch-russisch sowie von Kopien.