Allgemeine Information

Aufgrund langer Wartezeiten für einen Termin empfehlen wir für kurzfristige Reisen nach Russland ein elektronisches Visum zu beantragen.

Die endgültige Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung von Visumanträgen treffen ausschließlich diplomatische Vertretungen und Konsulareinrichtungen der Russischen Föderation.

Abholung der visierten Pässe: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, terminfrei.

Gruppen

Im Konsulat können nur Visa für Einzelpersonen beantragt werden.

Fristen

Das Visum kann nicht früher als 3 Monate vor der Einreise nach Russland beantragt werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Erteilung der russischen Einreisevisa für BürgerInnen der EU-Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme von Grossbritannien, Dänemark und Irland), die als

  • Geschäftsleute,
  • Fernfahrer / Zugpersonal im internationalen Straßen- und Bahnverkehr,
  • Teilnehmer an kulturellen, wissenschaftlichen und künstlerischen Tätigkeiten, internationalen Sportveranstaltungen, Austauschprogrammen für Schüler und Studenten,
  • enge Verwandte der in Russland rechtmäßig wohnhaften EU-Bürger
  • Privatreisende zum Zweck des Besuches von Kriegs-/Zivilgräbern

nach Russland reisen, wird durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa vom 25.Mai 2006 (EU-Russland-Abkommen) geregelt.

In sonstigen Fällen, insbesondere bei touristischen Reisen und Einreisegründen wie Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Vollzeitstudium, Beantragung einer längerfristigen Aufenthaltsgenehmigung, ständige Wohnsitznahme, Asylgesuch etc., gelten innerstaatliche Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

Für ein Visum sind ERFORDERLICH:

  • Reisepass, gültig mindestens 6 Monate länger als das beantragte Visum und mit mindestens zwei freien Seiten.
  • Visumantrag, online ausgefüllt auf dem Webservice des russischen Aussenministeriums und ausgedruckt, mit einem aktuellen Original-Passbild, 3,5x4,5 cmDer Visumantrag muss vom Antragsteller persönlich mit Angabe des Datums unterschrieben sein.
  • Kopie der Versicherungspolizze als Nachweis einer in Russland gültigen Reisekrankenversicherung (nur für Staatsbürger von Schengenstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn; sowie von Ireland und Israel).

Wichtig: Sozialversicherungsausweise (z.B. die österreichische e-card, Ausweise der Krankenkassen usw.) werden nicht als Reisekrankenversicherung anerkannt.

Als Nachweis über den Zweck der Reise ZUSÄTZLICH ERFORDERLICH:

1. Für touristische Reisen:

  • Reisebestätigung, ausgestellt vom Reiseveranstalter (Reisebüro bzw. Hotel mit Referenznummer).

       Wichtig: Hotelbuchung allein reicht als Grundlage nicht aus!

2. Für Geschäfts- und Dienstreisen, kurzzeitige Studienaufenthalte (bis 90 Tage), Kultur- oder Schüleraustausch, Sportveranstaltungen:

  • schriftliches Ersuchen (Einladung) der gastgebenden juristischen Person in Russland nach Art. 4 EU-Russland-Abkommen (regionale/kommunale Behörde, Unternehmen, Kultur- oder Bildungseinrichtung, Verein, wissenschaftliche Institution, Sportverband usw.)

oder

  • Einladung, ausgestellt durch das russische Innenministerium

oder

  • Visumanweisung des russischen Außenministeriums.

3. Für Transitreisen:

  • Schriftliches Ersuchen an das Konsulat,
  • Flug- oder Bahntickets, wenn diese Verkehrsmittel benutzt werden,
  • Visum (soweit für den Antragsteller erforderlich) für das Folge- bzw. Zielland.

Wichtige Hinweise zu Transitreisen:

Wenn Sie während der Flugreise in ein Drittland bei der Zwischenlandung in einem russischen Flughafen den Transitbereich nicht verlassen und der Aufenthalt nicht länger als 24 Stunden dauert, benötigen Sie kein Transitvisum.

Jedoch:

Bei Flugreisen nach/von Republik Belarus (Weißrussland) und Kasachstan über Flughäfen in Russland ist ein russisches Transitvisum erforderlich und zwar – abweichend von der allgemeinen Transitregelung – auch dann, wenn der Anschlussflug vom gleichen Flughafen abfliegt.

4 a. Für private Besuchsreisen (einladende Person ist russische/r Staatsangehörige/r):

  • förmliche Einladung im Original, ausgestellt durch das russische Innenministerium.

4 b. Für private Besuchsreisen (einladende Person ist als Staatsangehörige/r  eines EU-Mitgliedstaates  in der Russischen Föderation rechtmäßig wohnhaft) – gilt für deren/dessen Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern:

  • schriftliches Ersuchen des Gastgebers mit notariell beglaubigter Unterschrift,
  • Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsberechtigung des Gastgebers für Russland,
  • Nachweis der Verwandtschaft.

4 c. Für Gäste der Bediensteten der Österreichischen Botschaft Moskau (aufgrund der Gegenseitigkeit):

  • Note der Botschaft (in Kopie).

5. Für den Besuch von Kriegs-/Zivilgräbern:

  • Ein amtlicher Nachweis über das Fortbestehen des Grabes sowie über familiäre Bände zwischen dem Antragsteller und dem Begrabenen.

6. Arbeitsvisum / Visum für Studienzwecke (fällt nicht unter das EU-Russland-Abkommen):

  • förmliche Einladung im Original, ausgestellt durch das russische Innenministerium,
  • ärztliches Zeugnis über einen negativen HIV-Test (für Aufenthalte über 90 Tage).

Diese Aufzählung ist nicht abschließend! Bei auftretenden Zweifeln kann im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Dokumente bzw. Angaben verlangt werden. Das Konsulat behält sich vor, die Antragstellerin/den Antragsteller zu einem Gespräch zwecks Klärung der offenen Fragen im Zusammenhang mit dem beantragten Visum einzuladen.

Visagebühren

Bearbeitungszeit
Visagebühren (Euro)

1. Einmaliges Visum

Bearbeitungszeit von 4-10 Tagen77
Bearbeitungszeit von 1-3 Tagen154

2. Zweimaliges Visum

Bearbeitungszeit von 4-10 Tagen123
earbeitungszeit von 1-3 Tagen246

3. Mehrmaliges Visum

Bearbeitungszeit von 4-10 Tagen231
Bearbeitungszeit von 1-3 Tagen462

4. Einmaliges Transitvisum

Bearbeitungszeit von 4-10 Tagen77
earbeitungszeit von 1-3 Tagen154

5. Zweimaliges Transitvisum

Bearbeitungszeit von 4-10 Tagen123
Bearbeitungszeit von 1-3 Tagen246


Die Visagebühren können direkt im Konsulat mit der Bankomat-Karte (Maestro) oder durch Überweisung auf unser Konto entrichtet werden; im letzteren Fall ist der Bankbeleg mitzubringen. Barzahlungen im Konsulat sind nicht möglich. Im Falle der Ablehnung des Visumgesuchs wird die Gebühr nicht rückerstattet.

Wichtig:

Überprüfen Sie Ihr Visum gleich nach Erhalt (Name, Vorname, Geburtsdatum, Passnummer, Ein- und Ausreisedaten), um eventuelle Fehler rechtzeitig korrigieren zu lassen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

Die Vorlage gefälschter Dokumente/Unterlagen sowie falsche Angaben im Visumantrag sind rechtmäßiger Grund für die Verweigerung des Visums und können ein Einreiseverbot nach Russland zur Folge haben.

Die Einreise nach Russland kann trotz des gültigen Visums verweigert werden, sofern sich an der Grenzübergangsstelle entsprechende Hinweise ergeben.